Bau- und Architektenrecht
Im Baurecht und Architektenrecht übernimmt die Kanzlei Gänssle, Gras, Schaich nicht nur präventiv die Erstellung und Überprüfung von Bauverträgen, Werkverträgen und Architektenverträgen, sondern auch im Falle von auftretenden Streitigkeiten, zum Beispiel bei der Bauabnahme, im Zusammenhang mit der Baugenehmigung oder bei der Feststellung von Baumängeln, Ihre außergerichtliche und gerichtliche Vertretung. Im Falle der außergerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen sind wir bemüht, im Dialog mit der Gegenseite eine für alle Seiten zufriedenstellende Lösung zu finden, sind jedoch für den Fall, dass eine solche Lösung fehlschlägt, bereit, die Ihnen zustehenden Ansprüche gerichtlich durchzusetzen. Auch hierbei sind wir sowohl für Unternehmen, egal ob Generalunternehmer, Handwerker und Architekten, als auch für Privatpersonen tätig.