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Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht steht die Kanzlei Gänssle, Gras, Schaich sowohl Unternehmern als auch Arbeitnehmern in allen auftretenden Fragen zur Verfügung. Egal ob es sich um die Prüfung oder Erstellung eines Arbeitsvertrages handelt oder um sich aus dem Vertrag ergebende Rechte und Pflichten, wie zum Beispiel Urlaubsansprüche oder sonstige arbeitsrechtliche Probleme. Gerne unterstützen wir Sie bei Disziplinarmaßnahmen gegenüber ihren Mitarbeitern oder auch bei der Umsetzung betriebsbedingter Kündigungen zum Beispiel durch die Erstellung von Sozialplänen oder bei der Sozialauswahl. Arbeitnehmern stehen wir im Falle einer Kündigung während des gesamten Kündigungsschutzverfahrens zur Seite um ihre berechtigten Ansprüche durchzusetzen.

 

Sozialrecht

Im Bereich des Sozialrechts übernehmen wir gerne ihre Vertretung gegenüber Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung und anderen Behörden. Gegenüber diesen setzen wir ihre Rechte sowohl außergerichtlich im Widerspruchsverfahren als auch in einem eventuell anschließenden gerichtlichen Verfahren durch.

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Bau- und Architektenrecht

Im Baurecht und Architektenrecht übernimmt die Kanzlei Gänssle, Gras, Schaich nicht nur präventiv die Erstellung und Überprüfung von Bauverträgen, Werkverträgen und Architektenverträgen, sondern auch im Falle von auftretenden Streitigkeiten, zum Beispiel bei der Bauabnahme, im Zusammenhang mit der Baugenehmigung oder bei der Feststellung von Baumängeln, Ihre außergerichtliche und gerichtliche Vertretung. Im Falle der außergerichtlichen Geltendmachung von Ansprüchen sind wir bemüht, im Dialog mit der Gegenseite eine für alle Seiten zufriedenstellende Lösung zu finden, sind jedoch für den Fall, dass eine solche Lösung fehlschlägt, bereit, die Ihnen zustehenden Ansprüche gerichtlich durchzusetzen. Auch hierbei sind wir sowohl für Unternehmen, egal ob Generalunternehmer, Handwerker und Architekten, als auch für Privatpersonen tätig.

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Verkehrsrecht

Im Bereich des Verkehrsrechts ist die Kanzlei Gänssle, Gras, Schaich ebenfalls umfassend für Sie tätig. Im Falle der Verwicklung in einen Verkehrsunfall übernehmen wir gerne für Sie die Unfall- und Schadensregulierung und vertreten Sie sowohl gegenüber dem Unfallgegner als auch gegenüber dessen Versicherung. Damit sorgen wir dafür, dass die Versicherung ihren erhöhten Erfahrungsschatz gegenüber Ihnen nicht zu Ihrem Nachteil ausnutzt und sämtliche berechtigten Schadenspositionen reguliert werden. Dabei werden die Kosten unserer Beauftragung, sofern sie keine Schuld am Unfall trifft, von der gegnerischen Versicherung übernommen. Auch werden wir für Sie im Bereich des Verkehrsrechts bei Ordnungswidrigkeiten tätig. Egal ob Rotlichtverstoß, Geschwindigkeitsüberschreitung oder Abstandsdelikte, die Kanzlei Gänssle, Gras, Schaich kümmert sich hier (auch in Zusammenarbeit mit technischen Sachverständigen) um ihr Anliegen und wirkt darauf hin, ein eventuelles Fahrverbot oder Bußgeld abzuwenden oder zumindest zu mindern.

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Familienrecht

Im Familienrecht steht die Kanzlei Gänssle, Gras, Schaich umfassend zur Verfügung. Egal ob zu Beginn einer Ehe bei der Erstellung eines Ehevertrags oder am Ende einer Ehe bei der Scheidung und den Folgesachen – wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Interessen. Im Rahmen der Erstellung von Eheverträgen helfen wir Ihnen, Ihre Wünsche juristisch zu fixieren und so ein harmonisches und faires Zusammenleben zu ermöglichen, im Rahmen einer Ehescheidung beraten wir umfassend über die Voraussetzungen einer Ehescheidung und stehen Ihnen während des gesamten Scheidungsverfahrens zur Regelung der Scheidung selbst, als auch der Scheidungsfolgesachen wie Unterhalt, Zugewinn, Vermögensauseinandersetzung oder auch bei der Durchsetzung von Sorgerechtsansprüchen bezüglich Ihrer Kinder kompetent und engagiert zur Seite.

 

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Erbrecht

Im Rahmen des Erbrechts unterstützen wir sowohl im Vorfeld bei der Erstellung eines Testaments oder eines Erbvertrages, als auch nach dem Tod bei der Durchsetzung Ihrer erbrechtlichen Ansprüche. Bei der Erstellung eines Testaments oder Erbvertrages zeigen wir Ihnen die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten auf und erstellen anhand ihrer tatsächlichen Wünsche eine hierauf gerichtete juristisch wirksame letztwillige Verfügung. Hierbei informieren wir stets umfassend über Ihnen zustehende Rechte, wie zum Beispiel den gesetzlichen Pflichtteil, und klären auch über die anfallende Erbschaftssteuer auf.

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Miet- u. Wohnungseigentumsrecht

Im Rahmen des Mietrechts unterstützen wir Sie sowohl bei der Erstellung und Prüfung von Miet- und Pachtverträgen als auch bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus diesen Verträgen. Vermieter unterstützen wir zum Beispiel bei der Durchsetzung von Mieterhöhungsansprüchen oder in Zusammenhang mit der Kündigung von Mietern im Rahmen nicht ordnungsgemäßer Wohnungsnutzung oder auch im Rahmen einer Eigenbedarfskündigung. Selbstverständlich steht unsere Erfahrung auch Mietern bei der Abwehr solcher unberechtigter Mieterhöhungs- oder Kündigungsverlangen zur Verfügung. Ebenso unterstützt die Kanzlei  im Rahmen von Gemeinschaften nach dem Wohnungseigentümergesetz (WEG) sowohl Hausverwalter als auch betroffene Eigentümer im Rahmen der von der Eigentümergemeinschaft gefassten Beschlüsse als auch bei sonstigen WEG-Angelegenheiten.

 

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