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Inkasso / Forderungseinzug

Jedes größere Unternehmen kämpft mit rückständigen Zahlungen oder zahlungsunwilligen Schuldnern. Die Kanzlei Gänssle, Gras, Schaich unterstützt sie im Rahmen des Inkassorechts bei der Geltendmachung ihrer Forderungen gegenüber säumigen Schuldnern. Oftmals kann durch ein außergerichtliches Zahlungsschreiben die Zahlungsmoral deutlich erhöht werden. Sofern gewünscht vereinbaren wir hier mit dem Schuldner auch eine Ratenzahlung, sodass Forderungen oftmals auch von wenig zahlungskräftigen Schuldnern eingetrieben werden können. Führt dies nicht zum Erfolg, so kümmern wir uns für Sie um die Einleitung weiterer gerichtlicher Maßnahmen, wie die Beantragung eines Mahnbescheids oder die Klageerhebung zur Durchsetzung der Zahlungsansprüche. Auch im Rahmen von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegenüber ihren Schuldnern sind wir begleitend für Sie tätig, überwachen die Maßnahmen des Gerichtsvollziehers und nehmen ggf. Kontakt mit den Rechtsberatern ihrer Schuldner auf. Sofern sich der Schuldner in Verzug befindet, so sind die Kosten für unsere Einschaltung (im Gegensatz zu den Kosten für eine eigene Inkassoabteilung) vollständig vom säumigen Schuldner zu tragen.

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Handelsrecht

Im Handelsrecht unterstützen wir Sie gerne bei der Erstellung der für sie im Kontakt mit ihren Geschäftspartnern notwendigen Verträge, zum Beispiel Kaufverträge oder Werkverträge, Verträge für Vertragshändler und Handelsvertreter oder auch Kooperationsverträge sowie sämtlichen sonstigen Vertragswerke. Auch sind wir Ihnen bei der Erstellung und Prüfung von allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB wie zum Beispiel Lieferbedingungen) behilflich. Ebenso unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung ihrer Rechte im Falle dessen, dass ihr Vertragspartner seine Pflichten nicht erfüllt.

 

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Wirtschaftsrecht / Gesellschaftsrecht

Im Bereich des Wirtschaftsrechts ist die Kanzlei Gänssle, Gras, Schaich umfassend beratend tätig. Sei es bei der Erstellung eines Gesellschaftsvertrages für Personengesellschaften (zum Beispiel GbR) oder auch für Kapitalgesellschaften (zum Beispiel GmbH oder AG) sowie im täglichen Wirtschaftsleben – wir unterstützen Sie bei sämtlichen aufkommenden rechtlichen Fragestellungen von der Bestellung eines Geschäftsführers bis zur Planung und Umsetzung von Gesellschafterversammlungen und -beschlüssen.

 

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Grundstücks- und Immobilienrecht

Im Rahmen des Kaufs oder Verkaufs von Immobilien (Grundstücke, Häuser oder auch Wohnungen, ebenso wie gewerblich genutzte Immobilien) steht die Kanzlei Gänssle, Gras, Schaich umfassend beratend an Ihrer Seite. Gleiches gilt selbstverständlich auch, sofern die Immobilie nicht erworben oder veräußert werden soll, sondern nur zeitweise im Rahmen eines Miet -oder Pachtvertrages überlassen werden soll. Wir unterstützen dabei bei der Erstellung entsprechender Kauf-, Miet- oder Pachtverträge und zeigen Ihnen im Rahmen dessen auch auf, mit welchen Klauseln Sie ihre Rechte optimal durchsetzen können. Selbstverständlich überprüfen wir auch einen Ihnen vorgelegten Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag. Im Rahmen von Mängeln beim Immobilienerwerb unterstützen wir Sie bei der Geltendmachung von Minderungs- und Schadenersatzansprüchen gegenüber dem Verkäufer oder wehren solche unberechtigten Ansprüche des Käufers gegen Sie ab. Im Rahmen des Erwerbs unterstützen wir bei der Änderung und Löschung von Grundbucheinträgen oder auch bei der Eintragung von Hypotheken oder Grundschulden.

 

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Strafrecht

Die Beschuldigung in einem Strafverfahren stellt für die Beteiligten zumeist eine erhebliche Belastung dar. Gerne unterstützt Sie die Kanzlei Gänssle, Gras, Schaich in den verschiedenen Stadien des Verfahrens und erarbeitet mit Ihnen die optimale Verteidigungsstrategie. Die Unterstützung beginnt bereits im Bereich des staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens, in welchem versucht wird, je nach Schwere des Delikts, auf eine Einstellung des Verfahrens hinzuwirken. Auch im Zwischenverfahren über die Hauptverhandlung bis zum Urteil setzt sich die Kanzlei Gänssle, Gras, Schaich jederzeit für Sie ein. Auch wenn bereits eine gerichtliche Entscheidung ergangen ist unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung ihrer Rechte. Egal ob Einspruch gegen einen Strafbefehl oder Berufung oder Revision gegen ein Urteil – die Kanzlei Gänssle, Gras, Schaich setzt Ihre Rechte in jedem Stadium des Verfahrens durch und erwirkt einen für Sie optimalen Verfahrensausgang. Wir stehen dabei bezüglich aller Straftaten, z.B. Körperverletzungsdelikte, Totschlag und Mord, Betrug und Diebstahl als auch bei Strafsachen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtmG) oder Wirtschafts- und Steuerstraftaten an ihrer Seite.

 

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Medizin-/Arzthaftungsrecht

Im Medizinrecht vertritt die Kanzlei Gänssle, Gras, Schaich sowohl Ärzte, als auch Patienten. Wir unterstützen dabei sowohl Patienten bei der Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen im Rahmen von Behandlungsfehlern, als auch Ärzte, welche sich solchen Ansprüchen trotz Behandlung lege artis ausgesetzt sehen.

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