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Wettbewerbs- und Urheberrecht

Im Wettbewerbs- und Urheberrecht ist die Kanzlei Gänssle, Gras, Schaich ihr kompetenter Ansprechpartner bei allen aufkommenden Rechtsfragen. Für den Fall, dass Ihr Konkurrent mit unlauteren Mitteln am Markt agiert setzen wir Ihre Unterlassungsansprüche sowohl außergerichtlich als auch im Anschluss gerichtlich für Sie durch. Gleichzeitig helfen wir auch dabei, unberechtigte Unterlassungsansprüche gegenüber Ihnen oder Ihren Unternehmen abzuwehren. Auch im Falle berechtigter Unterlassungsansprüche kann oftmals mit kompetenter anwaltlicher Beratung im Vorfeld ein für alle Seiten tragbarer Vergleich erzielt werden.

Im Urheberrecht setzen wir uns für Ihre Rechte am geistigen Eigentum ein. Sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich verfolgen wir Verstöße gegen den Schutz Ihrer Werke und setzen ihre Unterlassungsansprüche konsequent durch. Ebenso helfen wir dabei solche unberechtigten Ansprüche abzuwehren. Auch im Vorfeld sind wir Ihnen im Rahmen der Beratung mit Verwertungsrechten Ihres Werkes gerne behilflich.

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Versicherungsrecht

Im Versicherungsrecht sind wir mit unserer langjährigen Erfahrung für Sie tätig. Egal ob Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung, Feuerversicherung oder sonstige Versicherungen, wir setzen ihre berechtigten Ansprüche vollumfänglich gegenüber den Versicherungen durch und sorgen dafür, dass ihr Schaden in Ihnen zustehenden Ausmaß reguliert wird. Gleichzeitig sind wir auch für Versicherungen tätig und wehren überhöhte oder unberechtigte Ansprüche von Versicherungsnehmern oder sonstigen Anspruchstellern ab.

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Verwaltungsrecht

Im Bereich des Verwaltungsrechts vertritt die Kanzlei Gänssle, Gras, Schaich Sie bei allen Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten mit Ämtern und Behörden. Sofern ein für Sie negativer Bescheid (zum Beispiel Ablehnungsbescheid) ergangen ist, setzen wir uns sowohl außergerichtlich im Widerspruchsverfahren als auch gegebenenfalls im Anschluss im Gerichtsverfahren für die erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Rechte ein. Auch sonst stehen wir bereits im Verwaltungsverfahren für alle verwaltungsrechtlichen Fragestellungen (zum Beispiel Beamten- Bau- oder Polizeirecht) beratend zur Verfügung.

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