Familienrecht
Im Familienrecht steht die Kanzlei Gänssle, Gras, Schaich umfassend zur Verfügung. Egal ob zu Beginn einer Ehe bei der Erstellung eines Ehevertrags oder am Ende einer Ehe bei der Scheidung und den Folgesachen – wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Interessen. Im Rahmen der Erstellung von Eheverträgen helfen wir Ihnen, Ihre Wünsche juristisch zu fixieren und so ein harmonisches und faires Zusammenleben zu ermöglichen, im Rahmen einer Ehescheidung beraten wir umfassend über die Voraussetzungen einer Ehescheidung und stehen Ihnen während des gesamten Scheidungsverfahrens zur Regelung der Scheidung selbst, als auch der Scheidungsfolgesachen wie Unterhalt, Zugewinn, Vermögensauseinandersetzung oder auch bei der Durchsetzung von Sorgerechtsansprüchen bezüglich Ihrer Kinder kompetent und engagiert zur Seite.