Wettbewerbs- und Urheberrecht
Im Wettbewerbs- und Urheberrecht ist die Kanzlei Gänssle, Gras, Schaich ihr kompetenter Ansprechpartner bei allen aufkommenden Rechtsfragen. Für den Fall, dass Ihr Konkurrent mit unlauteren Mitteln am Markt agiert setzen wir Ihre Unterlassungsansprüche sowohl außergerichtlich als auch im Anschluss gerichtlich für Sie durch. Gleichzeitig helfen wir auch dabei, unberechtigte Unterlassungsansprüche gegenüber Ihnen oder Ihren Unternehmen abzuwehren. Auch im Falle berechtigter Unterlassungsansprüche kann oftmals mit kompetenter anwaltlicher Beratung im Vorfeld ein für alle Seiten tragbarer Vergleich erzielt werden.
Im Urheberrecht setzen wir uns für Ihre Rechte am geistigen Eigentum ein. Sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich verfolgen wir Verstöße gegen den Schutz Ihrer Werke und setzen ihre Unterlassungsansprüche konsequent durch. Ebenso helfen wir dabei solche unberechtigten Ansprüche abzuwehren. Auch im Vorfeld sind wir Ihnen im Rahmen der Beratung mit Verwertungsrechten Ihres Werkes gerne behilflich.