Wettbewerbs- und Urheberrecht
Im Wettbewerbs- und Urheberrecht ist die Kanzlei Gänssle, Gras, Schaich ihr kompetenter Ansprechpartner bei allen aufkommenden Rechtsfragen. Für den Fall, dass Ihr Konkurrent mit unlauteren Mitteln am Markt agiert setzen wir Ihre Unterlassungsansprüche sowohl außergerichtlich als auch im Anschluss gerichtlich für Sie durch. Gleichzeitig helfen wir auch dabei, unberechtigte Unterlassungsansprüche gegenüber Ihnen oder Ihren Unternehmen abzuwehren. Auch im Falle berechtigter Unterlassungsansprüche kann oftmals mit kompetenter anwaltlicher Beratung im Vorfeld ein für alle Seiten tragbarer Vergleich erzielt werden.
Im Urheberrecht setzen wir uns für Ihre Rechte am geistigen Eigentum ein. Sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich verfolgen wir Verstöße gegen den Schutz Ihrer Werke und setzen ihre Unterlassungsansprüche konsequent durch. Ebenso helfen wir dabei solche unberechtigten Ansprüche abzuwehren. Auch im Vorfeld sind wir Ihnen im Rahmen der Beratung mit Verwertungsrechten Ihres Werkes gerne behilflich.
Versicherungsrecht
Im Versicherungsrecht sind wir mit unserer langjährigen Erfahrung für Sie tätig. Egal ob Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung, Feuerversicherung oder sonstige Versicherungen, wir setzen ihre berechtigten Ansprüche vollumfänglich gegenüber den Versicherungen durch und sorgen dafür, dass ihr Schaden in Ihnen zustehenden Ausmaß reguliert wird. Gleichzeitig sind wir auch für Versicherungen tätig und wehren überhöhte oder unberechtigte Ansprüche von Versicherungsnehmern oder sonstigen Anspruchstellern ab.
Versicherungsrecht
Im Versicherungsrecht sind wir mit unserer langjährigen Erfahrung für Sie tätig. Egal ob Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung, Feuerversicherung oder sonstige Versicherungen, wir setzen ihre berechtigten Ansprüche vollumfänglich gegenüber den Versicherungen durch und sorgen dafür, dass ihr Schaden in Ihnen zustehenden Ausmaß reguliert wird. Gleichzeitig sind wir auch für Versicherungen tätig und wehren überhöhte oder unberechtigte Ansprüche von Versicherungsnehmern oder sonstigen Anspruchstellern ab.
Verwaltungsrecht
Im Bereich des Verwaltungsrechts vertritt die Kanzlei Gänssle, Gras, Schaich Sie bei allen Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten mit Ämtern und Behörden. Sofern ein für Sie negativer Bescheid (zum Beispiel Ablehnungsbescheid) ergangen ist, setzen wir uns sowohl außergerichtlich im Widerspruchsverfahren als auch gegebenenfalls im Anschluss im Gerichtsverfahren für die erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Rechte ein. Auch sonst stehen wir bereits im Verwaltungsverfahren für alle verwaltungsrechtlichen Fragestellungen (zum Beispiel Beamten- Bau- oder Polizeirecht) beratend zur Verfügung.
Dieselskandal
Bei nahezu allen großen deutschen Automobilherstellern wurde mittlerweile entdeckt, dass diese illegale Abschalteinrichtungen in ihren Diesel-Fahrzeugen verbaut haben.
Betroffen sind insbesondere die Marken, Volkswagen, Audi, Porsche, Seat, Skoda, Daimler, BMW und Opel.
Betroffen sind auch Fahrzeuge für die noch kein offizieller Rückruf des Kraftfahrtbundesamts erfolgt ist.
Gerne prüfen wir für Sie, ob Ansprüche auf Schadensersatz gegen den Automobilhersteller Ihres Fahrzeugs bestehen.
Dieser Anspruch ist in der Regel auf Rückzahlung des vollen Kaufpreises gegen Rückgabe des Fahrzeugs gerichtet. Alternativ können Sie auch vom Hersteller eine Einmalzahlung in Form einer Minderung verlangen und das Fahrzeug im Gegenzug behalten.
Gerne prüfen wir für Sie nach, ob auch für Ihr Fahrzeug Schadensersatzansprüche bestehen.
Bei Leasingfahrzeugen ist ein Handeln zwingend erforderlich, da der Leasingnehmer verpflichtet ist, einen Mangel gegenüber dem Hersteller zu rügen. Andernfalls drohen Streitigkeiten mit dem Leasinggeber bei der Rücknahme des Fahrzeugs.
Die Erfolgschancen stehen sehr gut. Dies gilt sowohl für neue, gebrauchte, gekaufte, finanzierte oder geleaste Dieselfahrzeuge (Euro 6, Euro 5, Euro 4).
Widerruf eines Autokreditvertrages
Sofern Sie Ihr Fahrzeug über einen Kredit bzw. über ein Darlehen finanziert haben, beispielsweise bei einer herstellereigenen Bank wie der Volkswagen-Bank oder der Audi-Bank, prüfen wir, ob Sie Ihr Fahrzeug zurückgeben können.
Im Gegenzug erhalten Sie dann die bereits bezahlten Darlehensraten zurück und müssen sich gegebenenfalls nur eine geringe Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer anrechnen lassen.
Grund dafür ist, dass nahezu alle Banken in ihren Darlehensbedingungen fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet haben, aufgrund dessen der Darlehensvertrag auch noch Jahre nach dem Abschluss des Vertrages widerrufen werden kann.
Gerne prüfen wir für Sie, ob auch Ihr Autokredit- bzw. Darlehensvertrag eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthält.
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